Bestattungsunternehmen in Peuerbach-Feuerbestattung

Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person in ein Krematorium überführt. Dort wird sie in einem Sarg der Verbrennung zugeführt. Die Asche wird anschließend in einer speziellen Urnenkapsel verwahrt. Dieser Urnenkapsel wird eine Marke beigelegt, welche mit einer Nummer versehen ist. Somit kann die Identität der/des Verstorbenen und ihrer/seiner Asche gewährleistet werden.

Die Zahl der Feuerbestattungen steigt stetig und liegt derzeit bei etwa 60 Prozent. Auch die verschiedensten „alternativen“ Beisetzungsvarianten der Urne sind oft ein Grund für die Feuerbestattung.

Die Feuerbestattung ist rechtlich, sowie aufgrund der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils auch hinsichtlich der christlichen Religionen, der Erdbestattung gleichgestellt.

Beisetzungsformen

Feierliche Verabschiedung
Gleichsam der Erdbestattung wird der Sarg in der Verabschiedungshalle aufgebahrt und nach der Trauerfeier/Requiem wird die verstorbene Person, statt wie bei einer Erdbestattung direkt zum Friedhof, zur Einäscherung in das Krematorium überführt.

Die Beisetzung der Urne findet meist im Familienkreis statt und gibt den engsten Angehörigen die Möglichkeit den Verstorbenen in einer sehr privaten Runde auf seinem letzten Weg zu begleiten.

Unter besonderen Bestimmungen kann die Urne auch außerhalb des Friedhofs beigesetzt werden.

Feierliche Urnenbeisetzung
Im Falle einer feierlichen Urnenbeisetzung findet die Kremation der verstorbenen Person noch vor der Trauerzeremonie statt. Die Durchführung dieser Variante ist somit analog zum Erdbegräbnis, wobei anstelle des Sarges die Urne tritt.

Nach der Trauerfeier geleiten die Trauergäste die Urne zur letzten Ruhestätte auf den Friedhof, wo diese beigesetzt wird.

Sonstige Beisetzungsformen

Urnenbeisetzung auf Privatgrund
Grundsätzlich ist eine Urne den Bestimmungen des oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetzes entsprechend in einem Urnenhain oder auf einem Friedhof beizusetzen. Für die Beisetzung einer Urne auf Privatgrund (z.B. Haus, Wohnung oder Garten) ist eine Bewilligung der Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, erforderlich. Als gesetzliche Voraussetzung gilt hierbei unter anderem eine pietät- und würdevolle Beisetzung.

Neben den traditionellen Varianten der Urnenbeisetzung bieten sich weitere Möglichkeiten an. Wir beraten Sie gerne ausführlich über Vor- und Nachteile der „neuen“ Beisetzungsformen.

Weitere Bestattungsarten: